ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

­Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH gelten für alle Geschäftsbeziehungen, die im Zusammenhang mit der Zollakademie Austria zustande kommen.

Diese AGB gelten für alle Schulungsmaßnahmen im Rahmen der Zollakademie Austria und inkludieren auch alle Inhouse-Schulungen.

Ergänzend zu den vorliegenden AGB gelten die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils geltenden Fassung.

Von den nachfolgenden oder den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen – insbesondere in Geschäftsbedingungen des Kunden – sind für uns nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

 

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung der Zollakademie Austria kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung zustande. Bei Inhouse-Schulungen kommt das Vertragsverhältnis durch nachweisliche Annahme des Angebotes zustande.

 

3. Teilnahmegebühr und Zahlungsbedingungen / Förderungen

Die bei den jeweiligen Veranstaltungen angeführten Teilnahmegebühren sowie die in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen angeführten Beträge sind jeweils Nettoangaben; die Entgelte werden jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer fällig.

Rabatte gelten nur für die jeweils auf www.zoll-akademie.at angegebenen Veranstaltungen sowie für den dort definierten Zeitraum und sind nicht mit anderen Rabatten oder Aktionen kombinierbar. Pro Teilnehmer kann nur ein Rabatt gewährt werden.

Die in Rechnung gestellten Beträge sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und ohne Abzug, spätestens jedoch bis Veranstaltungstermin zahlbar. Bei Zahlung später als sieben Tage vor dem Veranstaltungstermin ersuchen wir Sie, am Veranstaltungstag eine Kopie Ihrer Zahlungsbestätigung vorzulegen.

Die Abrechnung für Inhouse-Seminare erfolgt nach der Veranstaltung. Die in Rechnung gestellten Beträge sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Ein Anspruch auf Teilnahme an einer Veranstaltung besteht nicht, solange das Teilnahmeentgelt nicht bei der G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH eingegangen ist.

Verspätetes Erscheinen oder Fernbleiben von einer Veranstaltung begründen keinen Anspruch auf Erlass oder Teilerlass der Teilnahmegebühren.

Werden für Seminare und Ausbildungen der Zollakademie Austria Förderungen in Anspruch genommen, ist dies bereits bei Anmeldung oder zumindest ehestmöglich bekannt zu geben. Der Teilnehmer hat die Zollakademie Austria unaufgefordert über die erforderlichen Besonderheiten zur Inanspruchnahme der Förderung zu informieren. Insbesondere über Besonderheiten bei der Rechnungslegung, bei der Ausstellung von Bestätigungen oder der Übermittlung von Unterlagen und Informationen an die Förderstelle. Mehraufwendungen der Zollakademie Austria, im Zuge der Inanspruchnahme von Förderungen durch den Teilnehmer, werden an den Teilnehmer weiterverrechnet.

Trotz Zusage einer Förderleistung gelten die Zahlungsbedingungen unter Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen. Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmer und der Förderstelle gelten nicht für die Zollakademie Austria und werden von dieser nicht anerkannt.

 

4. Terminisierung / Rücktrittsrecht / Stornobedingungen

Stornierungen müssen schriftlich per Post, E-Mail oder Telefax an die G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH gesandt werden; maßgeblich für die Wahrung der Stornierungsfristen ist stets der Zeitpunkt des Einlangens bei der G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH.

Für die einzelnen Veranstaltungen gelten folgende Stornierungsfristen:

Die Teilnahme an einer Einzelveranstaltung kann bis zu drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 50,00 storniert werden. Bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte des Teilnahmeentgeltes, danach das volle Teilnahmeentgelt fällig.

Inhouse-Einzelseminare können bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 100,00 storniert werden. Bei Stornierung von Inhouse-Einzelseminaren bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Hälfte des vereinbarten Entgeltes, danach das volle Entgelt fällig.

Lehrgänge (auch Inhouse) können bis zu sechs Wochen vor Beginn ohne Angaben von Gründen gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 100,00 storniert werden. Bei Stornierung von Lehrgängen bis zu zwei Wochen vor Beginn wird die Hälfte des vereinbarten Entgeltes, danach das volle Entgelt fällig.

Die Teilnahme an einem Webinar kann vor Unterlagenversand bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 50,00 storniert werden. Bei Stornierung nach Unterlagenversand wird die Hälfte des Teilnahmeentgeltes fällig. Zwei Werktage (Mo-Fr) vor Veranstaltungsbeginn wird das volle Entgelt verrechnet.

Für alle Veranstaltungen kann alternativ ein Ersatzteilnehmer nominiert werden. Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag wird die volle Teilnahmegebühr einbehalten bzw. ist diese zu bezahlen, falls nicht bis zum Veranstaltungstermin bezahlt wurde.

Umbuchungen gelten als Stornierung der ursprünglichen Veranstaltung und Neubuchung, wodurch die angegebenen Stornierungsentgelte gesondert verrechnet und sofort fällig werden. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren können innerhalb eines Jahres ab Beginn der ursprünglich gebuchten Veranstaltung auf neu gebuchte Veranstaltungen angerechnet werden. Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Teilnahmegebühr beziehungsweise der Stornogebühr ist ausgeschlossen.

Die Veranstaltungstermine werden auf unserer Homepage www.zoll-akademie.at veröffentlicht. Die G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH kann eine Veranstaltung ohne Angabe von Gründen bis 14 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin absagen. In diesem Fall wird die bereits bezahlte Teilnahmegebühr in voller Höhe erstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche der Veranstaltungsteilnehmer bzw. Vertragspartner sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Insbesondere haftet die G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH nicht für eventuelle Storno- oder Umbuchungsgebühren oder für Reise- oder Übernachtungskosten. Weiters behalten wir uns vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe, z.B.: bei Erlassung neuer gesetzlicher Maßnahmen insbesondere Einführung von neuen Corona Schutzmaßnahmen, kurzfristig Änderungen zu Terminen, Veranstaltungsorten sowie den Vortragenden vorzunehmen; auch in diesen Fällen bestehen keine Haftungsansprüche gegen uns.

 

5. Skripten und Unterlagen

Die im Rahmen der von G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH angebotenen Veranstaltungen ausgegebenen Skripten und Unterlagen sind grundsätzlich im Rechnungsbetrag inkludiert. Ein gesonderter Kauf von Schulungsunterlagen ist nicht möglich. Alle Skripten, Unterlagen und Dokumente, die von der G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH im Zuge der Dienstleistung der Zollakademie Austria in welcher Form auch immer zur Verfügung gestellt werden (dies beinhaltet auch Unterlagen in digitaler Form), dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet oder verwertet werden. Das alleinige Urheberrecht an solchen Unterlagen kommt der G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH zu. Die digital zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur zum Zweck der Teilnahme an Veranstaltungen der G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH und zur späteren Recherche der Teilnehmer gedruckt werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH das Recht vor, allfällige Schäden gerichtlich geltend zu machen.

Alle Seminarunterlagen werden nach bestem Wissen und Gewissen, anhand der derzeit geltenden Rechtslage und nach unserem derzeit geltenden Wissensstand erstellt. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass jeder Einzelfall gesondert zu prüfen ist und festhalten, dass die in den Unterlagen enthaltenen Informationen als unverbindlich (keine Haftung der G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH) anzusehen sind.

Rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie ausschließlich im Rahmen einer verbindlichen Auskunftseinholung beim Bundesministerium für Finanzen (z. B. für verbindliche Zolltarifauskunft, verbindliche Ursprungsauskunft, etc.) oder bei den für das Außenwirtschaftsrecht zuständigen Behörden.

 

6. Dauer und Teilnahmebestätigung

Die Dauer der Veranstaltungen ist in "Unterrichtseinheiten" oder "UE" angegeben. Eine Unterrichtseinheit gliedert sich in 50 Minuten Unterricht und 10 Minuten Pause.

Teilnahmebestätigungen werden nur dann ausgestellt, sofern der Teilnehmer mindestens 75% der Veranstaltungsdauer anwesend war.

 

7. Sonderleistungen

Für jede Sonderleistung oder zusätzlichen Aufwand der Zollakademie Austria wird eine Bearbeitungsgebühr von € 15,00 je Fall in Rechnung gestellt.

Als Sonderleistung oder zusätzliche Aufwände wird jede Tätigkeit der Zollakademie Austria gewertet, die vom inkludierten Leistungsumfang abweicht. Zum Beispiel: Ausstellung eines Duplikats einer Teilnahmebestätigung; Neuausstellung einer Rechnung aufgrund falsch angegebener Rechnungsdaten durch den Auftraggeber; usw.

 

8. Haftung

Wir arbeiten auf Grundlage der Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in der jeweils geltenden Fassung.

Die G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH  (und ihre Erfüllungsgehilfen) haftet für ihre Veranstaltungen bzw. Inhouse-Schulungen nur für solche Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie für allfällige Folge- und Vermögensschäden. Unsere Haftung ist jedenfalls begrenzt mit dem Ersatz des positiven Schadens.

Unsere Veranstaltungen basieren auf der geltenden Rechtslage, veröffentlichten Judikatur sowie veröffentlichten Erlässen der Zollverwaltung. Sollte es nach abgeschlossener Veranstaltung zu Änderungen der Rechtslage, der Judikatur oder von Erlässen kommen, ist die G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH (Zollakademie Austria) zu keiner Benachrichtigung verpflichtet.

 

9. Datenschutz / Geheimhaltung

Alle persönlichen Angaben der Teilnehmer werden vertraulich behandelt, nur zu Zwecken der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung sowie für Informationszwecke im Zusammenhang mit der Zollakademie verwendet.

Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter www.zoll-akademie.at/datenschutzerklaerung.

Im Zuge von Veranstaltungen der Zollakademie Austria erlangte Informationen über innerbetriebliche Verhältnisse und Vorgänge beim jeweiligen Vertragspartner sowie sonstige technische und wirtschaftliche Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner einschließlich Preis- und Zahlungskonditionen im Zusammenhang mit der Veranstaltungsabwicklung werden geheim gehalten und nur im Zusammenhang mit der Zollakademie Austria verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

 

10. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Für allfällige Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz der G. Englmayer, Zoll und Consulting GmbH sachlich zuständige Gericht.

 

 

(Stand April 2024)