Auch wenn die Europäische Union bei der Ausfuhr von Waren in Drittstaaten keine Zollabgaben einhebt, sind vielfältige Formalitäten erforderlich, diverse rechtliche Anforderungen dabei zu berücksichtigen und in der Regel verschiedenste Dokumentenerfordernisse zu beachten. Auch bedarf es in exportierenden Unternehmen tiefgreifender organisatorischer Maßnahmen, um die komplexen Rechtsanforderungen ordnungsgemäß zu erfüllen sowie gleichzeitig wirtschaftlich und kundenorientiert Exportmärkte zu bearbeiten.
Dieses Seminar richtet sich an Absolventen unseres Zollgrundlagen-Seminars sowie an alle Mitarbeiter von beispielsweise Export-, Vertriebs-, Versand- oder Logistikabteilungen mit Zollbasiswissen und bietet die Möglichkeit zur Vertiefung von Kenntnissen im Bereich des Warenexports in Drittländer.
LERNZIEL
Nach Absolvierung dieses Seminars sollen die Teilnehmer in der Lage sein, u.a. folgende Fragestellungen zu beantworten:
Wie ist eine korrekte Ausfuhrzollabfertigung für Warenexporte in Drittländer richtig zu organisieren und welche Dokumente sind für eine solche nötig?
Welche wesentlichen zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften sind beim Export zu berücksichtigen?
Welchen Einfluss besitzen Incoterms® auf die Exportabwicklung?
Welche Exporte können mit Ausfuhrverboten oder Genehmigungspflichten behaftet sein und welche Schritte umfasst eine innerbetriebliche Exportkontrolle?
Wie sind Ausfuhrzollanmeldungen aufgebaut und welche sind deren zentrale Inhalte?
Welche Bedeutung kommt der Zolltarifnummer einer Ware sowie deren Ursprungsland beim Warenexport zu?
Mit welchen Ländern und Wirtschaftsunionen bestehen Freihandelsabkommen und wie können mit diesen verbundene Begünstigungen genutzt werden?
INHALT
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Wir freuen uns, Sie schon bald im Rahmen eines unserer Zollseminare begrüßen zu dürfen.