Viele EU-Freihandelsabkommen ermöglichen die Beanspruchung von Zollvergünstigungen bei Importen aus Drittländern und die Ausfertigung von Präferenznachweisen im Export. Diese werden von Kunden in Drittstaaten oftmals sogar explizit eingefordert bzw. zur Bedingung gemacht. Die Nutzung der Zollpräferenzen stellt also einen eventuellen Wettbewerbsvorteil für Firmen dar, dessen Potential allerdings oft nicht erkannt und genutzt wird.
Die Präferenzregelungen gestalten sich jedoch komplex und häufig werden Präferenznachweise und Lieferantenerklärungen auch unrechtmäßig ausgestellt. Im Rahmen von betrieblichen Prüfungen können solche Fehler erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben Abgabennachforderungen drohen auch finanzstrafrechtliche, zivilrechtliche und zollrechtliche Konsequenzen.
Nicht selten führt zum Beispiel die Verwaltung von Lieferantenerklärungen zu Fragen, Unklarheiten und erheblichen Kosten in der Praxis. Bei uns lernen Sie auch, wie Lieferantenerklärungen und Langzeit-Lieferantenerklärungen auszustellen sind und was Sie bei der Anforderung der beiden Dokumente beachten sollten.